Die Vorgeschichte:
Bereits vor vier Wochen wurde der amtierende Oberbürgermeister Roland Methling darüber informiert, dass von einzelnen Vertretern der Parteien in Rostock eine Kampagne bezüglich der Rechtmäßigkeit seiner Wahlkampfspenden geplant ist. Diese soll ihn kurz vor der Wahl gezielt in Misskredit bringen. Die vermeintlichen Vorwürfe sind an mehrere Journalisten herangetragen worden, wobei die meisten eine derartige Instrumentalisierung abgelehnt haben.
„Da es jetzt eine offizielle Anfrage seitens einer Tageszeitung in Rostock gibt, die selbstverständlich völlig legitim ist, möchte ich die Beantwortung transparent und offen gestalten“, kündigte Methling an. „Aufgrund vereinzelter negativer Erfahrungen möchte ich, dass die Bürger meine Antwort ungekürzt und unverfälscht nachvollziehen und sich selbst eine Meinung bilden können. Deshalb habe ich die Anfrage der Zeitung, meine Antwort und Reaktionen hier auf meiner Internetseite veröffentlichen. Ich möchte möglichst viele Bürger bitten, sich selbst ein Bild zu machen.“
Bei der Anfrage (siehe unten) geht es in erster Linie darum, ob der Oberbürgermeister als Wahlbeamter und Einzelbewerber überhaupt Wahlkampfspenden annehmen darf. „Da es mehrere Mitbewerber im OB-Wahlkampf im Beamtenstatus gibt, sind wir natürlich gespannt, ob diese auch eine ähnliche Anfrage erhalten haben“, so Methling.
Rostocker unterstützen Roland Methling
Rund 100 Rostocker unterstützen Roland Methling aktiv bei der angestrebten erneuten Wahl zum Oberbürgermeister (OB) am 5. Februar 2012. „Ich bin sehr stolz auf mein Team und meine Unterstützer aus der Hansestadt“, sagte Roland Methling.
Bei meiner Einzelbewerbung werde ich vom Unabhängigen Wählerbündnis FÜR ROSTOCK (UFR) unterstützt. Das Spendenkonto wird gemeinsam von drei Vorstandsmitgliedern des Unabhängigen Wählerbündnisses FÜR ROSTOCK (UFR) geführt. Bislang sind über 30 Spenden eingegangen. Jeder Spender erhält eine ordnungsgemäße Spendenbescheinigung für seine Unterlagen und das Finanzamt von der UFR“, erklärte Methling. „Ich selbst bin nicht der Empfänger der Wahlkampfspenden und nehme auch keine Zuwendungen an“, betonte der OB.
Darüber hinaus bekommt das Wählerbündnis jeden Tag in vielfältigster Form Unterstützung und Hilfsangebote von den Rostockern. Das betrifft beispielsweise die ehrenamtliche Besetzung der Teams im Straßenwahlkampf, Werbemöglichkeiten sowie grafische Leistungen bis hin zu Kaffee und Keksen für das Bürgerbüro. Aus der Bevölkerung heraus erfährt das Wählerbündnis einen enormen Rückenwind und ein großes Interesse am Wahlkampf.
Als parteiloser Einzelbewerber, der vom Unabhängigen Wählerbündnisses FÜR ROSTOCK unterstützt wird, kann der Amtsinhaber nicht auf die vom Steuerzahler finanzierten Annehmlichkeiten eines Parteienapparates, wie Räume, Personal und Bürotechnik sowie Politikerbesuche aller Art zurückgreifen. Auch müssen Parteien nicht während des laufenden Wahlkampfes ständig zu den Finanzen Rechenschaft ablegen. Nach der Rechtsprechung ist gerade eine Gleichbehandlung von Parteien, Wählerbündnissen und Einzelkandidaten gewünscht, um eine breite demokratische Willensbildung zu gewährleisten.
Methling rief nochmals dazu auf, den Wahlkampf fair und mit Sachargumenten zu gestalten.
„Die eigenen Wahlchancen verbessern zu wollen, indem andere Bewerber durch die Pressehintertür schlecht geredet werden, ist leider ein typisches parteipolitisches Handlungsmuster, mit dem die Öffentlichkeit wohl leben muss. Wir sollten aber alle daran denken, dass damit auch die Hansestadt Rostock beschädigt und die ohnehin weit verbreitete Politikverdrossenheit geschürt wird.“
Medienanfrage
>>> "xxxxxxxxx, xxxxxxxx" < xxxxxxxx. xxxxxxxxxxxxxx@ostsee-zeitung.de>
30.01.2012 13:17:21 >>>
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
anbei meine Anfrage für die Ostsee-Zeitung bezüglich der Wahlkampfinanzierung.
Amtsinhaber Roland Methling ist Einzelkandidat. Hierdurch müsste er Spenden annehmen, um seinen Wahlkampf zu finanzieren. Als Wahlbeamter darf er Spenden jedoch nur annehmen, wenn er dies vorher bei seinem Dienstherrn (Der Bürgerschaft) anzeigt.
Beamtenstatusgesetz §42: (1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung ihres gegenwärtigen oder letzten Dienstherrn.
Betrifft dieses Gesetz nur den Oberbürgermeister Roland Methling und nicht die Privatperson, also den Wahlkämpfer, Roland Methling? Wie wird eine Trennung bei Annahme von Spenden vorgenommen?
Fällt die Wahlkampffinanzierung von Herrn Methling (als Wahlbeamter) unter dieses Gesetz?
Hätte Herr Methling seine Wahlkampfinanzierung, also die Annahme von Spenden als Einzelkandidat, vorher bei seinem Dienstherrn anzeigen müssen? Hat er dies getan?
Mit freundlichem Gruß
xxxxxxxx xxxxxxxx
–
Ostsee-Zeitung GmbH & Co. KG
Antwort
Gesendet: Dienstag, 31. Januar 2012 15:17
An: xxxxxxxx.xxxxxxxxxxxx@ostsee-zeitung.de
Betreff: Antw: Anfrage Wahlkampffinanzierung
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,
nach Prüfung und Rücksprache innerhalb der Verwaltung sehen wir die Beantwortung Ihrer u.a. Anfrage in Verantwortung der Verwaltung. Daher wird zu Ihrer Anfrage wie folgt Stellung genommen:
Der amtierende Oberbürgermeister wirbt selbst keine Spenden ein. Er erhält auch keine Wahlkampfspenden. Dies erfolgt vielmehr allein durch das den amtierenden Oberbürgermeister unterstützende Wählerbündnis. Das Wählerbündnis setzt die eingeworbenen Spenden zur Finanzierung der Wahlkampfkosten des Einzelbewerbers Roland Methling ein.
Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass der amtierende Oberbürgermeister als Einzelbewerber sich selbst dann nicht an § 42 BeamtStG messen lassen müsste, wenn er selbst Wahlkampfgelder einwerben würde.
Sowohl der Gesetzgeber als auch die obergerichtliche Rechtsprechung erachten es vielmehr für außerordentlich wünschenswert, dass sich auch parteiunabhängige Wählerbündnisse, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber um kommunale Wahlämter bewerben.
Es besteht damit ein gesellschaftliches und politisches Interesse an der Teilnahme von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern für kommunale Wahlämter. In großen Städten wie Rostock ist es dann aber auch erforderlich neben privaten Mitteln auch Drittmittel einzuwerben, um der Bewerbung die erforderliche Breitenwirkung zu verschaffen.
Dies gilt im Interesse der Chancengleichheit selbstverständlich auch für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber, die sich aus dem Amt heraus für ein kommunales Wahlamt bewerben.
Auch ein Wahlbeamter darf damit Wahlkampfspenden annehmen und diese zur Wahlkampffinanzierung einsetzen; und dies selbstverständlich ohne dies vorher bei seinem Dienstherrn anzuzeigen, da andernfalls die gerade gewollte Unabhängigkeit der Einzelbewerberin oder des Einzelbewerbers in Frage gestellt wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxxxxxx xxxxxxxxxx
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Hansestadt Rostock, Der Oberbürgermeister
Presse- und Informationsstelle